BFSG-Leitfaden für Agenturen

BFSG 2026: Was Webagenturen wirklich umsetzen müssen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 verbindlich. Dieser Leitfaden klärt ohne Juristen-Deutsch, wer betroffen ist, was zu tun ist und wie ihr Barrierefreiheit als Service profitabel anbietet — statt sie als Risiko zu fürchten.

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Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 verweist.

Für Webagenturen heißt das konkret: Websites, Onlineshops, Apps und Web-Funnels eurer Kunden müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein — für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Wer ist betroffen?

Anders als oft angenommen betrifft das BFSG nicht nur klassische Onlineshops. Unter das Gesetz fallen unter anderem:

  • B2C-Onlineshops und E-Commerce-Plattformen
  • Banking- und Zahlungsdienste
  • Personenbeförderung (Tickets, Buchung, Echtzeit-Info)
  • Telekommunikationsdienste
  • E-Book-Reader und audiovisuelle Mediendienste
  • Vertragsabschluss-Funnel, die auch Verbrauchern offenstehen

Reine B2B-Angebote sind grundsätzlich ausgenommen — aber die Ausnahme ist enger als gedacht. Sobald ein Funnel auch für Verbraucher zugänglich ist, greift das Gesetz. Für Dienstleistungen gibt es zusätzlich eine Kleinstunternehmer-Ausnahme (unter 10 Beschäftigte und maximal 2 Mio. € Umsatz), nicht jedoch für Produkte.

Fristen 2026

Die zentrale Frist ist verstrichen: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG verbindlich. 2026 ist damit kein „Vorbereitungsjahr“ mehr, sondern das erste volle Jahr aktiver Marktüberwachung.

Für vor dem Stichtag erbrachte Dienstleistungen existieren eng begrenzte Übergangsregelungen, auf die sich Agenturen nicht verlassen sollten — sie laufen aus und decken Neuentwicklungen ohnehin nicht ab. Praktische Konsequenz: Jede neue oder relaunchte Kundenseite muss von Anfang an konform sein.

Bußgelder & Haftung

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € pro Fall. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder prüfen seit Juni 2025 — häufig auf Hinweis von Verbänden oder Mitbewerbern.

Primär haftet der Betreiber. Eine Agentur kann jedoch mithaften, wenn sie Barrierefreiheit zugesichert oder erkennbare Mängel grob fahrlässig ignoriert hat. Genauso real wie Bußgelder sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Euer wirksamster Schutz: dokumentierte Audits, ein nachweisbarer Verlauf und eine klare vertragliche Zuordnung der Verantwortung.

WCAG 2.1: Level A vs. AA

Das BFSG verweist in der Praxis auf WCAG 2.1 Level AA. Level A ist die absolute Untergrenze und reicht für Konformität nicht aus. Die vier Grundprinzipien:

  • Wahrnehmbar: Alt-Texte, Untertitel, ausreichende Kontraste, skalierbarer Text.
  • Bedienbar: Vollständige Tastaturbedienung, genug Zeit, keine Flackerinhalte.
  • Verständlich: Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen.
  • Robust: Valides, semantisches HTML, korrekte ARIA-Nutzung für Hilfstechnologien.

Was Agenturen jetzt tun müssen

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Dauerzustand, der mit jedem Theme-Update, jedem neuen Block und jeder Kampagnen-Landingpage brechen kann. Konkrete Schritte:

  1. 1Bestandsaufnahme: Welche Kundenseiten fallen unter das BFSG?
  2. 2Erst-Audit pro betroffener Seite (automatisiert + manuell für kritische Funnels).
  3. 3Quick-Wins sofort beheben, größere Maßnahmen einplanen.
  4. 4Kontinuierliches Monitoring einrichten, damit Regressionen sofort auffallen.
  5. 5Barrierefreiheit als bezahlten Service ins Wartungspaket aufnehmen.

Der letzte Punkt ist der wirtschaftlich entscheidende: Wer BFSG-Konformität als wiederkehrende Leistung verkauft, macht aus einer Pflicht einen Retainer.

10 Quick-Wins, die ihr heute prüfen könnt

Diese Punkte sind maschinell erkennbar und oft in Minuten behoben — der schnellste Hebel für besseren Konformitätsgrad:

  • Jedes informative Bild bekommt einen aussagekräftigen Alt-Text (WCAG 1.1.1).
  • <html lang="de"> ist gesetzt — Screenreader brauchen die Sprache.
  • Jedes Formularfeld hat ein verknüpftes <label> (WCAG 3.3.2).
  • Icon-only-Buttons haben ein aria-label statt nur 'Schaltfläche'.
  • Genau eine H1 pro Seite, logische H2/H3-Hierarchie ohne Sprünge.
  • Linktexte sind selbsterklärend — kein 'hier klicken' oder 'mehr'.
  • Textkontrast mindestens 4,5:1 (3:1 für große Schrift).
  • Alle interaktiven Elemente sind per Tab-Taste erreichbar.
  • Sichtbarer Fokus-Indikator — Outline nicht ohne Ersatz entfernen.
  • Keine reine Farbcodierung — Zustände zusätzlich mit Text/Icon.

Alle Punkte als druckbare BFSG-Checkliste 2026 zum Mitnehmen ins Kundengespräch.

Zur Checkliste

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für reine B2B-Websites?
Grundsätzlich richtet sich das BFSG an Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Reine B2B-Angebote sind in der Regel ausgenommen — aber sobald ein Vertragsabschluss oder Funnel auch für Verbraucher zugänglich ist (z. B. ein offener Onlineshop, Buchung, Kontoeröffnung), greift das Gesetz. Im Zweifel: prüfen statt annehmen.
Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen?
Für Dienstleistungen gilt eine Kleinstunternehmer-Ausnahme (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme). Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Die Ausnahme ist enger, als viele denken — sie befreit nicht automatisch jede kleine Website.
Welches WCAG-Level muss erfüllt werden?
Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf WCAG 2.1 — in der Praxis Level AA. Level A ist die absolute Untergrenze und reicht für Konformität nicht aus. Automatisierte Tools decken nur einen Teil ab; eine manuelle Expertenprüfung bleibt nötig.
Haften wir als Agentur, wenn die Kundenseite nicht konform ist?
Primär haftet der Betreiber (euer Kunde). Die Agentur kann aber vertraglich mit haften, wenn sie Barrierefreiheit zugesichert oder grob fahrlässig ignoriert hat. Saubere Dokumentation, ein Audit-Verlauf und ein klarer Hinweis im Angebot sind euer wichtigster Schutz.
Reicht ein automatisierter BFSG-Check zur Absicherung?
Nein. Automatisierte Checks finden rund 30 % der Probleme — vor allem die maschinell prüfbaren wie fehlende Alt-Texte, Labels oder das lang-Attribut. Sie sind unverzichtbar als Dauer-Monitoring und Erstfilter, ersetzen aber keine manuelle Prüfung kritischer Funnels.
Wie oft sollten wir Kundenseiten prüfen?
Barrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt. Jedes Theme-Update, jeder neue Block, jede Kampagnen-Landingpage kann Konformität brechen. Empfehlung: kontinuierliches automatisiertes Monitoring plus eine manuelle Vollprüfung bei größeren Relaunches.

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